Neues von Spyke und Günther

07.02.2013 11:53

Diesen Text haben wir mit freundlicher Genehmigung der Internetseite des "Rhodesian Ridgeback Care e.V."      entnommen.

 

"Moin zusammen,

mal ein paar Worte zu Spyke. Ihm geht es nach wie vor gut und er genießt die deutlich gesteigerte Zuwendung die er bei Günther bekommt. Dieser ist nach wie vor von Spyke sehr angetan und sagt deutlich welch Sünde es ist das es diese Rasselisten gibt.
Der Umzug von Spyke in seine Pflegfamilie steht nun auch kurz bevor und wird in den nächsten Tagen eingeleitet werden. Dann wird Spyke bis zum Umzug seiner Familie nach Niedersachsen dort ein Hundeleben führen können.


Was mich in den letzten Tagen aber immer wieder beschäftigt da ich mir das Phänotypische Sachverständigengutachten immer wieder durchlese.
In dem Gutachten wird immer darauf hingewiesen und darauf rumgeritten das Spyke zu den Molosserartigen Hunden gehört bzw. von diesen abstammt. Er wird auch zu diesen im Gutachten zugeordnet.

Der Abschlußsatz lautet das Spyke ein American Stafford Terrier - Belgischer Schäferhund (Malinois) Mix ist.

Darüber stolper ich nun, das ein Malinois nicht zu den Molossern gehört ist wohl klar. Aber auch bei den Stafford Terriern finde ich keinen Hinweis oder ein Erklärung dazu das sie den Molossern zuzuordnen sind.
Das alles ändert sicher nichts daran das der Am Staff in Brandenburg verboten ist aber das mit den Molossern krieg ich nicht auf die Kette.
Beim FCI werden unter Molosser überwiegend die "Mastiffs" aller Coleur genannt. Die Terrier wie der AmStaff sind in einer anderen Kategorie. FCI Gruppe 3 Terrier.
Tja....jemand eine Erklärung oder habe ich etwas überlesen oder so?

Anbei noch ein Auszug von Wikipedia:

Der American Staffordshire Terrier zählt, mit Ausnahme von Niedersachsen in allen Ländern Deutschlands zu den Listenhunden, die umgangssprachlich als „Kampfhunde“ bezeichnet werden. In fast allen deutschen Bundesländern unterliegt die Haltung strengen Auflagen. Der Import dieser Rasse nach Deutschland ist durchgehend verboten.
Wie bei allen Rassen, die allgemein zu den Kampfhunden gezählt werden, herrscht auch beim American Staffordshire Terrier eine Kontroverse über die rassebedingte Gefährlichkeit für Menschen. Kritiker gehen von einem übersteigerten Angriffs- und Kampfverhalten aus. [4] Eine vergleichende Studie von Listenhunden mit Golden Retrievern kommt dagegen zu dem Schluss, dass signifikante Unterschiede im Aggressionsverhalten nicht existieren. [5] Der American Staffordshire Terrier steht in der Schweiz in allen 12 Kantonen, die eine Rasseliste eingeführt haben, auf dieser Liste; seine Haltung ist in diesen Kantonen bewilligungspflichtig. In den Kantonen Genf, Wallis und Zürich sind Haltung, Zucht und Einfuhr verboten.

Gruß
Ingolf